Pflege im Apartment
Im Falle einer auftretenden Pflegebedürftigkeit können die bereits in der Seniorenresidenz Am Kurpark wohnenden BewohnerInnen pflegerische Betreuung durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen in ihren eigenen Apartments in Anspruch nehmen.
Der Umfang der Pflegeleistungen im Apartment richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen der BewohnerInnen und nach der Pflegebedarfseinstufung. Der Pflegebedarf wird gemeinsam mit dem/der BewohnerIn von der Pflegedienstleitung erhoben.
Entsprechend der jeweiligen Pflegestufe gelangt nachstehende monatliche Pflegepauschale zusätzlich zum Monatsentgelt zur Verrechnung.
Pflegepauschalen für Pflege im Apartment
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Pflegestufe |
EURO |
|---|---|
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Grundstufe |
236,67 € |
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Stufe 1 |
473,34 € |
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Stufe 2 |
710,01 € |
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Stufe 3 |
1.183,35 € |
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Stufe 4 |
1.538,35 € |
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Stufe 5 |
2.035,36 € |
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Stufe 6 |
2.458,28 € |
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Stufe 7 |
2.721,70 € |
Die in der jeweiligen Stufe angeführte Pflegepauschale deckt ausschließlich die vereinbarten Pflegedienstleistungen ab und stellt für den/die BewohnerIn die Maximalkosten für diese Pflegeleistung dar. Bei Neuaufnahme von bereits pflegebedürftigen Personen in den aktiven Wohnbereich, gelangen gesonderte Pflegepauschalen zur Verrechnung.
Durch die Pflegepauschale nicht abgedeckt sind z. B. Arztkosten, Therapieleistungen, hauswirtschaftliche Leistungen und sonstige Sonderleistungen. Die Versorgung mit Bett- und Badewäsche sowie die tägliche Reinigung des Wohn- und Sanitärbereiches wird für eine zusätzliche Monatspauschale von € 280,00 angeboten.
Lehnen BewohnerInnen die Pflegebedarfseinstufung ab, haben sie alle Kosten nach den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen zu bezahlen.
Bei der Antragstellung für die Zuerkennung des gesetzlichen Bundespflegegeldes sind die Mitarbeiter der Hauses gerne behilflich.
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